Barrierefrei heißt nicht Krankenhaus
Wer an ein barrierefreies Bad denkt, hat oft weiße Kacheln und Chromgriffe vor Augen. Mit dem, was tatsächlich gebaut wird, hat das wenig zu tun. Der überwiegende Teil dessen, was die DIN 18040 verlangt, ist im fertigen Bad gar nicht zu sehen: Es geht um Maße, nicht um Ausstattung.
Eine bodengleiche Dusche ist heute in fast jedem neu gebauten Bad Standard, weil sie besser aussieht und leichter zu reinigen ist. Dass sie zugleich das wichtigste Element der Barrierefreiheit ist, fällt niemandem auf. Ähnlich ist es bei der Türbreite und bei den Bewegungsflächen: Ein Bad, das großzügig wirkt, erfüllt diese Anforderungen meist schon.
Was tatsächlich sichtbar hinzukommt, ist überschaubar: ein etwas höher gesetztes WC, ein Waschtisch, unter den man mit den Knien kommt, ein Thermostat mit Verbrühschutz und, wenn nötig, Haltegriffe. Diese Teile lassen sich später tauschen, ohne das Bad anzufassen.
Die Maße, auf die es ankommt
Die Türbreite beträgt mindestens 80 Zentimeter lichtes Durchgangsmaß, damit ein Rollator oder Rollstuhl passt. Die Tür sollte nach außen aufschlagen oder als Schiebetür ausgeführt sein, damit sie im Notfall nicht blockiert wird. Vor Waschtisch, WC und Dusche sind 120 mal 120 Zentimeter Bewegungsfläche für die einfache Barrierefreiheit vorgesehen, 150 mal 150 Zentimeter für die uneingeschränkte Rollstuhlnutzung nach dem entsprechenden Teil der Norm.
Die Dusche ist schwellenlos, mindestens 120 mal 120 Zentimeter groß und mit rutschhemmenden Fliesen der Bewertungsgruppe B im Nassbereich ausgeführt. Das WC bekommt eine Sitzhöhe von rund 46 bis 48 Zentimetern einschließlich Sitz und eine seitliche Bewegungsfläche für den Transfer. Der Waschtisch ist unterfahrbar, die Oberkante liegt bei etwa 80 Zentimetern, der Siphon wird nach hinten versetzt, damit die Knie Platz haben.
Haltegriffe an Dusche und WC gehören auf tragfähigen Untergrund, nicht mit Dübeln in eine Hohlraumwand. Das ist der Punkt, an dem sich die Vorbereitung während der Sanierung auszahlt: Ein Montageträger in der Vorwand trägt später jeden Griff, ohne dass jemand die Fliesen aufnehmen muss.
Der richtige Zeitpunkt liegt vor dem Bedarf
Das ist der Punkt, an dem sich Geld sparen lässt oder eben nicht. Wände so zu stellen und Leitungen so zu legen, dass später ein Haltegriff ohne Aufstemmen montiert werden kann, kostet während einer Badsanierung fast nichts. Ein Montageträger in der Vorwand ist ein Bauteil für wenige Euro, das eingebaut wird, während die Wand ohnehin offen ist.
Nachträglich bedeutet derselbe Griff: Fliesen aufnehmen, Vorwand öffnen, Träger setzen, schließen, neu verfliesen. Aus dem Bauteil für wenige Euro wird ein Auftrag über mehrere Tage, und das Fugenbild passt danach selten wieder zusammen.
Dasselbe gilt für die Leerrohre zu möglichen späteren Positionen und für die Statik der Duschabtrennung. Wer heute Anfang fünfzig ist und sein Bad sowieso erneuert, sollte diese Vorbereitungen mitnehmen. Sie sind unsichtbar, kosten kaum etwas und ersparen später den zweiten Umbau.
Was die Umbauten kosten und wer sich beteiligt
Der Umbau einer vorhandenen Dusche auf schwellenlos liegt einschließlich Abdichtung, rutschhemmender Fliesen und Haltegriffen typischerweise zwischen 6.000 und 12.000 Euro. Eine komplette Badsanierung mit barrierefreier Auslegung bewegt sich in der Größenordnung von 18.000 bis 28.000 Euro für ein Bad bis acht Quadratmeter. Die Spanne hängt vor allem am Zustand der Leitungen und an der Fliesenwahl.
An den Kosten beteiligen sich je nach Situation zwei Stellen. Die KfW bezuschusst Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Bestand, unabhängig vom Alter der Bewohner, Stand September 2026. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, und die Mittel sind kontingentiert.
Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, beteiligt sich zusätzlich die Pflegekasse an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit einem Zuschuss je Maßnahme. Auch dieser Antrag muss vor Beginn gestellt werden, und er verlangt eine technische Beschreibung mit Kostenvoranschlag. Unabhängig davon lassen sich 20 Prozent der reinen Arbeitskosten im selbst genutzten Haushalt bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von der Steuerschuld abziehen, sofern die Rechnung den Lohnanteil ausweist und überwiesen wird.

