
Was bleibt nach Abzug
der Förderung?
Nicht der Listenpreis der Anlage entscheidet, sondern der Betrag, der nach dem Zuschuss an Ihnen hängen bleibt. Rechnen Sie ihn hier durch, bevor Sie uns Ihre Kontaktdaten geben.
Vier Angaben, und Sie
sehen Ihren Eigenanteil.
Wohnfläche, Baujahr, bisherige Heizung, Personen im Haushalt. Der Rechner arbeitet mit denselben Richtwerten und Fördersätzen, mit denen unser Energieberater rechnet.
- Geräteleistung (Richtwert)
- 17 kW
- Luftwärmepumpe komplett
- 30.000 bis 41.000 €
- Fördersatz
- 50 %
- Zuschuss
- 15.000 €
- Grundförderung 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 %
Unverbindliche Schätzung auf Basis regionaler Richtwerte und der Heizungsförderung, Stand September 2026. Verbindlich werden Preis und Förderung erst nach dem Termin vor Ort und der Heizlastberechnung durch unseren Energieberater.
Drei Häuser aus dem Ammertal,
durchgerechnet.
Typische Konstellationen aus unserer Region, mit derselben Formel gerechnet wie der Rechner oben. Damit Sie eine Größenordnung haben, bevor wir kommen.
- Investition komplett
- 32.000 bis 43.500 €
- Fördersatz
- 50 %
- Zuschuss
- 15.000 €
Öl raus, Tank raus: Hier greift der Bonus für den Austausch einer noch laufenden fossilen Heizung. Ob die Heizkörper reichen, zeigt der Termin vor Ort.
- Investition komplett
- 26.000 bis 36.000 €
- Fördersatz
- 50 %
- Zuschuss
- 13.000 bis 15.000 €
Der häufigste Fall im Ammertal: Wärmeschutzverordnung 1995, Heizkörper, Gasanschluss. Meist reicht der Tausch einzelner Heizflächen.
- Investition komplett
- 21.500 bis 30.500 €
- Fördersatz
- 50 %
- Zuschuss
- 11.000 bis 15.000 €
Gedämmt und mit neuen Fenstern: Die Heizlast ist klein, das Gerät auch, und der Eigenanteil fällt entsprechend niedriger aus.
Unverbindliche Spannen auf Basis regionaler Richtwerte und der Heizungsförderung, Stand September 2026 (Grundförderung 30 %, Bonus für den Austausch einer fossilen Heizung 20 %, förderfähig bis 30.000 €). Verbindlich nach Termin vor Ort und Heizlastberechnung.
Welche Töpfe es gibt, Stand September 2026.
Sechs Programme, die für Hausbesitzer im Landkreis Tübingen in Frage kommen. Die Sätze ändern sich regelmäßig, wir prüfen den Stand vor jedem Antrag.
Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Stand September 2026: Wärmepumpe, Pelletheizung und Solarthermie werden über die KfW mit einer Grundförderung von 30 Prozent bezuschusst. Dazu kommen mögliche Boni für den Austausch einer noch funktionierenden fossilen Heizung, für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze und für besonders effiziente Anlagen. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, der Deckel liegt bei 70 Prozent. Der Antrag muss vor Vertragsschluss gestellt sein.
Einzelmaßnahmen an Anlagentechnik und Gebäudehülle
Stand September 2026: Auch der hydraulische Abgleich, der Tausch von Heizungspumpen, die Optimierung der Regelung und die Dämmung einzelner Bauteile werden bezuschusst. Diese Maßnahmen lassen sich mit dem Heizungstausch verbinden und lohnen sich besonders, wenn ohnehin gearbeitet wird.
Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG
Stand September 2026: Wer keinen Zuschuss nutzt, kann 20 Prozent der Kosten energetischer Maßnahmen am selbst genutzten Haus über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen, höchstens 40.000 Euro je Objekt. Zuschuss und Steuerbonus lassen sich nicht kombinieren. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Einkommen und Umfang ab und lässt sich vorher ausrechnen.
Zuschuss für altersgerechten Umbau
Stand September 2026: Die KfW bezuschusst den Abbau von Barrieren im Bestand, etwa bodengleiche Duschen und breitere Türen, unabhängig vom Alter der Bewohner. Liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, beteiligt sich zusätzlich die Pflegekasse an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Beide Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Ergänzungskredit der KfW
Stand September 2026: Für den Teil der Kosten, den der Zuschuss nicht deckt, gibt es einen Ergänzungskredit, für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze zinsverbilligt. Er läuft über Ihre Hausbank und lässt sich mit dem Zuschuss verbinden.
Kommunale Programme im Landkreis
Stand September 2026: Je nach Gemeinde gibt es eigene Zuschüsse, etwa für den Anschluss an ein Wärmenetz oder für Effizienzmaßnahmen im Altbau. Diese Programme laufen unabhängig von der Bundesförderung und haben unterschiedliche Fristen. Wir sehen für Ihre Gemeinde nach, bevor wir das Angebot rechnen.
Welche Programme in Ihrem Fall greifen, klärt der Termin vor Ort in einer Stunde.

Die Reihenfolge
Erst die Zusage,
dann der Auftrag.
Wer erst beauftragt und dann beantragt, bekommt nichts. Deshalb schließen wir Verträge mit aufschiebender Bedingung: Sie werden erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt.
Fünf Schritte bis zur Zusage.
Der Teil, der die Gesamtdauer am stärksten bestimmt, ist die Bearbeitungszeit der Förderstelle. Alles davor können wir beschleunigen.
Termin vor Ort und Heizlast
Wir sehen uns das Haus an und rechnen, welche Anlage passt. Ohne diese Grundlage lässt sich keine Förderung sauber beantragen.
Förderrechnung durch unseren Energieberater
Er prüft, welche Boni für Ihren Fall greifen, und rechnet den Betrag aus, der nach Abzug des Zuschusses an Ihnen hängen bleibt.
Vertrag mit aufschiebender Bedingung
So bleibt die Reihenfolge gewahrt: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Ohne Zusage entsteht Ihnen keine Verpflichtung.
Antrag stellen, Zusage abwarten
Den Antrag stellt der Eigentümer. Wir liefern die technischen Unterlagen und die Bestätigung zum Antrag und begleiten die Einreichung.
Ausführung und Nachweis
Nach dem Einbau liefern wir Rechnung und Bestätigung nach Durchführung in der Form, die die Förderstelle verlangt.
Fragen zur Förderung
Die Fragen, die im Beratungstermin am häufigsten kommen. Alle Angaben Stand September 2026, Prüfung vor jedem Antrag.
Der Energieberater sitzt bei uns im Haus.
Er rechnet Ihren Fall durch, bevor Sie unterschreiben. Kein Wettbewerber im Ammertal hat das im eigenen Betrieb.
- Förderrechnung vor dem Angebot
- Unterlagen für den Antrag von uns
- Vertrag erst mit Förderzusage wirksam
Förderung für Ihr Haus
verbindlich rechnen.
Der Rechner oben gibt eine Spanne. Verbindlich wird sie nach dem Termin vor Ort und der Heizlastberechnung durch unseren Energieberater.

- Lieber anrufen? 07073 915170Mo bis Do 7 bis 16 Uhr, Fr 7 bis 12 Uhr
- Antwort am selben oder am nächsten WerktagDer Termin vor Ort ist unverbindlich und kostet nichts
- Rund 50 km um Tübingen-UnterjesingenKerngebiet Tübingen, Ammerbuch, Rottenburg, Herrenberg
- Ihre Daten nutzen wir nur für diese AnfrageKeine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter
Worum geht es?
Mehrfachauswahl möglich